Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Lesen Sie auch unsere Artikel über die Eigenmietwertberechnung in anderen Kantonen
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In diesem Artikel erklären wir, wie Sie den Eigenmietwert im Kanton NIdwalden berechnen. Das Bundesgericht hat den Eigenmietwert auf mindestens 60 Prozent des markt- und ortsüblichen Mietzinses für ein vergleichbares Objekt festgelegt. Die Kantone können den Eigenmietwert höher ansetzen und sind frei in der Wahl der Methode zur Ermittlung des Mietzinses als Grundlage für den Eigenmietwert. Sieben Kantone wenden ein Einzelbewertungsverfahren an und berechnen den Eigenmietwert beispielsweise mit einem hedonischen Computermodell, das objekt- und standortspezifische Kriterien berücksichtigt, darunter der Kanton Nidwalden.
Alles über den Eigenmietwert in der Schweiz lesen Sie in unserem Artikel «Eigenmietwert berechnen: Berechnung, wichtige Faktoren und mögliche Abzüge».
Die kantonale Steuerverwaltung legt im Rahmen der amtlichen Güterschatzung neben dem steuerlichen Vermögenswert auch den Mietwert fest. Der Mietwert ist die Miete, die für das Haus oder die Wohnung verlangt werden könnte. Der Regierungsrat legt jedes Jahr einen Prozentsatz fest, mit dem der von der Güterschatzung ermittelte Mietwert in eine Marktmiete umgerechnet wird. Der Eigenmietwert beträgt 70 Prozent der Marktmiete. In unserem Rechenbeispiel besitzen Ruth und Fritz eine Wohnung in Stans im Wert von 1,25 Millionen Franken, die sie mit einer Hypothek von 1 Million Franken fremdfinanziert haben. Die beiden sind je 35 Jahre alt, haben kürzlich geheiratet, sind (noch) kinderlos und verdienen zusammen 180'000 Franken brutto im Jahr.
Der Bund berechnet den Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer mit 75 Prozent statt 70 Prozent der Marktmiete wie der Kanton Nidwalden.
Berechnung mit Mietwert | |
Verkehrswert | 1'250'000 CHF |
1. und 2. Hypothek (Belehnung 80 %) | 1'000'000 CHF |
Mietwert für ein vergleichbares Objekt | 34'800 CHF |
Eigenmietwert (70 % des Mietwerts) | 24'360 CHF |
Hypothekarzinsen (Annahme 2,5 %) | – 25'000 CHF |
Unterhaltskosten (20 % des Eigenmietwerts) | – 4'872 CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | – 5'512 CHF |
steuerbares Einkommen | 180’000 CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | – 5'512 CHF |
steuerbares Einkommen mit Eigenmietwert | 174'488 CHF |
jährliche Mehr- oder Minderbelastung | – 1'100 CHF |
Weil die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten den Eigenmietwert übersteigen, sinkt die Steuerrechnung um schätzungsweise 1'100 Franken. In Jahren mit grösseren werterhaltenden und/oder energetischen Sanierungen könnten Ruth und Fritz die effektiven Unterhaltskosten abziehen und so ihre Steuerbelastung senken. Die mutmassliche Steuerbelastung haben wir mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnet.
In unserem Artikel «Abzugsfähige Unterhaltskosten für Liegenschaften: So senken Sie Ihre Steuerbelastung» erfahren Sie, welche Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen können.
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Der Abzug für Unternutzung kann nur für einen Hauptwohnsitz geltend gemacht werden, nicht für Zweitwohnsitze wie Ferienhäuser oder -wohnungen.
Die Steuerbehörden schätzen den Eigenmietwert periodisch neu ein. Zu Diskussionen kommt es in der Regel, wenn der Eigenmietwert erhöht wird. Wird die Erhöhung mit höheren Liegenschaftspreisen begründet, hat eine Einsprache kaum eine Chance. Anders sieht es aus, wenn der Wert zu hoch angesetzt wurde oder die Steuerbehörde einen Fehler gemacht hat. Es lohnt sich also, die Neubewertungen genau zu prüfen, sonst zahlen Sie jahrelang zu viel Steuern. Am einfachsten kontaktieren Sie das kantonale Steueramt. Die Einsprache ist kostenlos. Sobald es vor Gericht geht, wird es teuer. Der Verlierer trägt alle Kosten, zum Beispiel für eine Expertise. Suchen Sie eine gütliche Einigung und wägen Sie Chancen und Risiken ab, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten.