Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung indirekt die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen.
Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist seit Jahrzehnten ein Politikum in der Schweiz. Am 28. September kommt es zur Abstimmung.
Bund und Kantone besteuern den Eigenmietwert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert in Appenzell Ausserrhoden berechnet.
Der Eigenmietwert wird vom Bund und allen Kantonen besteuert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert im Wallis berechnet.
Der Eigenmietwert wird vom Bund und allen Kantonen besteuert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert in Glarus berechnet.