Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung indirekt die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen.
Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist seit Jahrzehnten ein Politikum in der Schweiz. Am 28. September kommt es zur Abstimmung.
Der Eigenmietwert wird vom Bund und allen Kantonen besteuert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert in Freiburg berechnet.
Der Eigenmietwert wird vom Bund und allen Kantonen besteuert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert in Obwalden berechnet.
Der Eigenmietwert wird vom Bund und den Kantonen besteuert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert in Nidwalden berechnet.