Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung indirekt die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen.
Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist seit Jahrzehnten ein Politikum in der Schweiz. Am 28. September kommt es zur Abstimmung.
Der Eigenmietwert wird vom Bund und allen Kantonen besteuert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert im Aargau berechnet.
Der Eigenmietwert wird vom Bund und allen Kantonen besteuert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert in Zürich berechnet.
Angebot und Nachfrage bestimmen die Preise für Häuser und Wohnungen. Eine fundierte hedonische Schätzung ist die Grundlage für die Preisverhandlungen.