Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat zum dritten Mal in Folge bekanntgegeben, dass sie den Leitzins unverändert belässt.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ändert ab 2029 die Steuerregeln. Hypotheken, Renovationen und Zweitwohnungen sind betroffen.
Der Eigenmietwert wird vom Bund und allen Kantonen besteuert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert im Wallis berechnet.
Der Eigenmietwert wird vom Bund und allen Kantonen besteuert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert in Glarus berechnet.
Bund und Kantone besteuern den Eigenmietwert, aber fast jeder Kanton geht anders vor. So wird der Eigenmietwert in Appenzell-Innerrhoden berechnet.