Bauen ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Darum brauchen Sie eine Bewilligung. Auch für kleine Bauprojekte wie ein Gartenhaus oder eine Mauer.
Wenn Sie ein Haus besitzen, das vor den 1980er-Jahren gebaut worden ist, sollten Sie sich langsam aber sicher Gedanken über eine Renovation machen.
Die Lebensdauertabelle verrät, wie lange Bauteile halten. Nach 10 bis 15 Jahren fallen erste, nach 15 bis 20 Jahren erste grössere Sanierungen an.
AHV und BVG decken 60 % des letzten Einkommens. Mit einer Pensionsplanung schliessen Sie Lücken und können sich vielleicht frühpensionieren lassen.
Wie gross ist Ihr Sicherheitsbedürfnis? Das ist die zentrale Frage, wenn Sie Ihr Stockwerkeigentum versichern wollen, allein oder als Gemeinschaft.
Mit der ersten Leitzinserhöhung seit 15 Jahren steigen auch die Hypothekarzinsen in der Schweiz. Was hat das für Konsequenzen für Wohneigentümer?