Die meisten freuen sich auf ihren Ruhestand: mehr Zeit für die Familie, lange vernachlässigte Hobbies, das süsse Nichtstun, ein Studium an der Seniorenuniversität oder die mehrmals verschobene Weltreise. Die Pensionierung bringt neue Freiheiten mit sich, aber auch das eine oder andere Fragezeichen. Darum sollte sie gut vorbereitet sein. Vor allem finanziell. Je früher Sie sich damit auseinandersetzen, desto besser. Besonders, wenn Sie sich teilpensionieren oder sogar frühpensionieren lassen wollen. Fachleute raten, fünf Jahre vor dem geplanten Ruhestand mit der Pensionsplanung anzufangen.
Die Altersvorsorge baut in der Schweiz auf drei Säulen auf:
1. und 2. Säule sind obligatorisch und decken rund 60 Prozent des letzten Lohnes von Arbeitnehmenden, die in der 1. Säule versichert sind und mehr als den BVG-Jahresmindestlohn von aktuell 21’510 Franken verdienen. Die fehlenden plus/minus 40 Prozent müssten mit der freiwilligen 3. Säule oder anderen Mitteln finanziert werden. Wer weniger als 21'510 Franken (Eintrittsschwelle) verdient, ist nicht obligatorisch in der 2. Säule versichert. Wer Teilzeit für mehr als ein Unternehmen arbeitet und in der Summe mehr als den BVG-Jahreslohn verdient, kann sich freiwillig versichern, in der Regel in der Auffangeinrichtung.
Das ordentliche Pensionsalter (AHV) und Rentenalter (BVG) ist 64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer. Die AHV-Rente können Sie ein Jahr oder zwei Jahre vorher beziehen, also Frauen mit 62 oder 63 und Männer mit 63 oder 64. Die BVG-Rente können Sie frühestens mit 58 beziehen. Dafür werden beide Renten gekürzt (siehe «Variante 1: vorzeitige Pensionierung» und «Variante 2: Teilpensionierung»).
Die AHV-Leistungen werden monatlich als Rente ausbezahlt. Die BVG-Leistungen können Sie einmalig als Kapital, monatlich als Rente oder gemischt beziehen. Ob Sie sich für Alterskapital, Rente oder eine Mischform entscheiden, hängt von vielen Faktoren und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab. Oft lohnt es sich, einen Teil als Rente und einen Teil als Kapital zu beziehen. Welche Variante für Sie sinnvoll ist, ist ein zentraler Punkt der Pensionsplanung.
Wer nicht bis 65 beziehungsweise 64 arbeiten will, muss grössere Einkommenslücken schliessen als bei einer ordentlichen Pensionierung. Die AHV-Rente wird um 6,8 Prozent für ein Jahr oder 13,6 Prozent für zwei Jahre Vorbezug gekürzt. Je früher Sie sich pensionieren lassen, desto stärker sinkt Ihre BVG-Rente:
Wenn Sie sich ein Jahr früher pensionieren lassen wollen, sollten Sie ungefähr ein Jahreseinkommen auf der Seite haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Oder für zwei Jahre ungefähr zwei Jahreseinkommen. Und so weiter. Zusätzlich müssen Sie für die Zeit von der Frühpensionierung bis zum ordentlichen Pensionsalter AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen. Ausserdem wird Ihre AHV-Rente lebenslänglich um 6,8 Prozent für ein Jahr oder um 13,6 Prozent für zwei Jahre Vorbezug gekürzt.
Die Teilpensionierung ist eine sinnvolle Alternative, wenn Sie kürzer treten wollen, aber noch nicht ganz aufhören können (oder wollen). Die AHV sieht keinen Teilbezug vor, in der beruflichen Vorsorge können Sie Ihr Pensum und versichertes Einkommen ab 58 Jahren reduzieren. Dafür dürfen Sie bei vielen Pensionskassen im gleichen Verhältnis einen Teil des Altersguthabens beziehen. Wenn Sie Ihr Pensum Schritt für Schritt senken, zum Beispiel ab 61 jedes Jahr um 20 Prozent, und mit 65 in Rente gehen, sparen Sie dank Steuerprogression in vielen Kantonen Geld, weil Sie nicht das ganze Kapital auf einmal beziehen.
Jede zehnte Schweizerin, jeder zehnte Schweizer arbeitet über die ordentliche Pensionierung hinaus. Bei der AHV und vielen Pensionskassen können Sie Ihre Pensionierung bis 70 aufschieben, allerdings werden in der Regel keine Invaliditätsleistungen mehr versichert. Falls Sie arbeitsunfähig werden sollten, werden Sie automatisch pensioniert. Je länger Sie arbeiten, desto mehr AHV- und BVG-Rente erhalten Sie. Informieren Sie Ihre Pensionskasse frühzeitig über Ihre Pläne und besprechen Sie die Folgen mit Fachleuten.
Eine Einkommenslücke können Sie beispielsweise mit Ersparnissen, Kapital aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder Guthaben aus der Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge) schliessen, die Sie bis fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen dürfen. Sie könnten mit dem Geld Ihren Lebensunterhalt finanzieren oder, was sinnvoller ist, das Kapital in Ihre 2. Säule einzahlen und so Ihre BVG-Rente aufbessern. Im Prinzip könnten Sie auch Ihre AHV- oder BVG-Rente vorbeziehen, was aber zu Rentenkürzungen führt. Bei vielen Pensionskassen können Sie die Altersleistungen ab 58 oder 60 Jahren beziehen.
Die finanzielle Planung Ihrer Pensionierung ist ein wichtiger Faktor, damit Sie Ihren Ruhestand entspannt geniessen können, ohne sich Sorgen um Geld machen zu müssen. Lassen Sie sich von unseren Experten für Versicherung, Vorsorge und Vermögen ganzheitlich beraten. Sie analysieren Ihre Ist- und Sollsituation sowie Bedürfnisse, klären die Tragbarkeit von Wohneigentum im Alter, empfehlen eine geeignete Anlagestrategie und optimieren Ihre Steuerbelastung. Ausserdem können sie jederzeit Fachspezialisten beiziehen, die Sie in güter- und erbrechtlichen Fragen beraten. Pensionsplanung ist langfristig. Zum Beispiel, wenn Sie noch Geld in die Pensionskasse einzahlen und von Steuervorteilen profitieren wollen oder Ihr Pensum Jahr für Jahr reduzieren, das Alterskapital schrittweise beziehen und die Steuerbelastung senken wollen. Darum sollten Sie fünf Jahre vor dem Tag X mit unseren Experten über Ihre Pensionierung reden. Eine professionelle Pensionsplanung lohnt sich für Sie, weil Sie …
Je besser Sie sich auf das Gespräch vorbereiten, desto fundierter werden unsere Experten Sie beraten. Für das Erstgespräch sollten Sie diese Unterlagen zusammenstellen:
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