Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Viele Leute, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen, unterschätzen die Unterhaltskosten – und überschätzen die Lebensdauer von Geräten, Bauteilen und Installationen. Planen Sie frühzeitig den künftigen Sanierungsbedarf, um Ihr Zuhause zu schützen und seinen Wert zu erhalten. Zudem tritt in der Schweiz frühestens per Anfang 2028 die Abschaffung des Eigenmietwerts in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt steht Ihnen die Möglichkeit offen, Abzüge in der Steuererklärung für Sanierungen geltend zu machen. Nutzen Sie dieses Zeitfenster unbedingt! Mehr dazu erfahren Sie unter Punkt 9 dieses Artikels.
Die Unterhaltskosten für Ihr Wohneigentum hängen unmittelbar vom Alter und damit von der Restlebensdauer der einzelnen Bauteile, Elektroinstallationen, Geräte und Leitungen ab. Am schnellsten müssen Küchengeräte und Spannteppiche ersetzt werden, am längsten hält der Rohbau. Unsere Lebensdauertabelle für Wohnungen und Häuser zeigt Ihnen, wie lange Bauteile, Geräte und Installationen im Schnitt halten. Planen Sie damit Investitionen in den Unterhalt Ihres Wohneigentums und erhalten Sie seinen Wert langfristig.
Die paritätische Lebensdauertabelle wird vom Schweizerischen Hauseigentümerverband zusammen mit dem Mieterinnen- und Mieterverband herausgegeben. Sie zeigt die durchschnittliche Lebensdauer von Bauteilen, Leitungen, Elektroinstallationen und Betriebsapparaturen wie Heizung, Kühlschrank oder Waschmaschine. Die Tabelle hilft Ihnen abzuschätzen, welche Bauteile und Installationen wie lange halten sollen, wann Sie sie sanieren müssen und mit welcher Lebensdauer bei Geräten zu rechnen ist. Sie zeigt die Lebensdauer der wichtigsten Bauteile, Geräte und Installationen und führt ergänzend allfällige Unterhaltsintervalle auf.
| Lebensdauer | Unterhalt | |
| Rohbau: Beton und Ziegel | 80 bis 150 Jahre | |
| Rohbau: Holz | 40 bis 120 Jahre | |
| Fassade | 30 bis 50 Jahre | |
| Kunststein | 30 bis 60 Jahre | |
| Holzfenster | 20 bis 40 Jahre | alle 10 Jahre |
| Kunststoff- und Metallfenster | 30 bis 50 Jahre | alle 6 bis 8 Jahre |
| Fenster mit Isolationsverglasung | 25 Jahre | |
| Aussentüren | 20 bis 40 Jahre | |
| Abwasserleitungen | 40 bis 60 Jahre | alle 5 Jahre |
| Spenglerarbeiten | 40 bis 60 Jahre | |
| Ziegeldächer | 40 bis 60 Jahre | jährlich |
| Flachdächer | 40 bis 60 Jahre | jährlich |
| Schrägdächer | 50 Jahre | jährlich |
| Dachfenster | 25 Jahre | alle 6 bis 8 Jahre |
| Dachrinne | 40 Jahre | |
| Fugendichtungen | 10 bis 20 Jahre | |
| Fassadenputz | 10 bis 25 Jahre | |
| Malerarbeiten | 15 bis 25 Jahre | |
| Lamellenstoren | 15 bis 25 Jahre | alle 7 bis 8 Jahre |
| Rolladen | 20 bis 30 Jahre | alle 7 bis 8 Jahre |
| Sonnenstoren | 10 bis 15 Jahre |
| Lebensdauer | Unterhalt | |
| Metallbauarbeiten | 40 bis 60 Jahre | |
| Schreinerarbeiten | 40 bis 60 Jahre | |
| Schliessanlagen | 20 bis 40 Jahre | |
| Innentüren | 40 bis 60 Jahre | |
| Unterlagsböden | 25 bis 60 Jahre | |
| Parkettböden | 25 bis 50 Jahre | 10 bis 15 Jahre |
| Kunststoffbodenbeläge | 15 bis 25 Jahre | |
| Textilbodenbeläge | 10 bis 15 Jahre | |
| Keramik- und Natursteinbodenbeläge | 30 bis 50 Jahre | |
| Tapeten | 10 bis 15 Jahre | |
| Keramikwandverkleidungen | 40 bis 60 Jahre | |
| Holzwandverkleidungen | 30 bis 50 Jahre | |
| Malerarbeiten | 10 bis 15 Jahre |
| Lebensdauer | Unterhalt | |
| Heizungsinstallationen | 15 bis 30 Jahre | jährlich |
| Heizkessel | 15 bis 25 Jahre | jährlich |
| Ölbrenner | 15 bis 20 Jahre | jährlich |
| Warmwasserboiler | 15 bis 25 Jahre | |
| Sanitärinstallationen | 20 bis 40 Jahre | alle 3 Jahre |
| Heizkörper | 15 bis 30 Jahre | alle 10 Jahre |
| Sanitärapparate | 20 bis 50 Jahre | |
| Kücheneinrichtungen | 25 bis 40 Jahre | |
| Küchenapparate | 10 bis 20 Jahre | alle 10 bis 20 Jahre |
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Egal, ob Neubau, bestehende Wohnung oder bestehendes Haus: Unterschätzen Sie als Käufer oder Wohneigentümer die laufenden Betriebskosten auf keinen Fall. Nach 15 bis 20 Jahren sind erste grössere Sanierungen fällig. Deshalb ist es wichtig, jedes Jahr 1 bis 1,5 Prozent des Gebäudeneuwerts zur Seite zu legen – vom ersten Tag an. So haben Sie genügend Geld auf der Seite und sichern sorglos die Finanzierung, wenn dereinst eine Renovation oder Sanierung ansteht.
Hätten Sie es gewusst? Über den gesamten Lebenszyklus einer Wohnimmobilie machen die Neubaukosten nur 20 bis 25 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Grossteil der Kosten – nämlich 75 bis 80 Prozent – fallen für die Betriebskosten an, zum Beispiel für Renovationen und Sanierungen.
Mit dem Houzy Sanierungsrechner analysieren Sie den individuellen Sanierungsbedarf mit wenigen Klicks, stimmen die einzelnen Sanierungsmassnahmen optimal aufeinander ab und schätzen die Kosten realistisch ein. Damit liefert er Ihnen die solide Grundlage, um genügend Rückstellungen zu bilden. Das intuitive Programm führt Sie sicher durch den einfachen Prozess, erstellt auf der Grundlage Ihrer Eingaben eine auf Ihr Haus oder Ihre Wohnung abgestimmte interaktive Lebensdauertabelle und ermittelt die voraussichtlichen Sanierungskosten. Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, berechnet der Sanierungsrechner die Kosten für Ihre Wohnung sowie Ihren Anteil an den Kosten der Stockwerkeigentümergemeinschaft für gemeinsame Bauteile und analysiert den Erneuerungsfonds. So können Sie abschätzen, welche Kosten in den nächsten Jahren auf Sie zukommen werden, und den Finanzbedarf frühzeitig planen. Probieren Sie den Sanierungsrechner gleich online aus – selbstverständlich kostenlos.
Sind Sie Stockwerkeigentümerin oder -eigentümer? Dann prüfen Sie mit unserem Beitragsrechner, ob genügend Geld im Erneuerungsfonds liegt, und lesen Sie unsere Artikel mit wertvollen Informationen zum Stockwerkeigentum:«Kostenverteilung im Stockwerkeigentum» und «Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum: Alles, was Sie wissen müssen».

Der Houzy Sanierungsrechner ist auch ein smarter Sanierungsplaner. Er zeigt Ihnen auf, welche Bauteile Sie zusammen ersetzen sollten, um wirtschaftlich zu sanieren. Denn mit der richtigen Strategie senken Sie Ihre Sanierungskosten. So ist es zum Beispiel einfacher und günstiger, bei einer Erneuerung und Dämmung der Fassade zugleich auch die Fenster zu ersetzen. Falls Sie nur die Fassade sanieren, sind die alten Fenster nicht mehr auf die besseren Dämmwerte der neuen Fassade abgestimmt – weshalb sie eher früher als später dennoch ersetzt werden müssen. Die aufeinander abgestimmte Sanierung dagegen erspart Ihnen Zeit und Geld.
Befindet sich eine Immobilie in einem überdurchschnittlich guten Zustand, können Sie im Schnitt einen rund 15 Prozent höheren Verkaufserlös erzielen, als wenn das Wohnobjekt lediglich einen durchschnittlichen Zustand aufweist. Die werterhaltenden Investitionen können Sie zudem erst noch von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen – aber nur noch bis zum Zeitpunkt, wo der Eigenmietwert schweizweit abgeschafft wird, was frühestens 2028 der Fall sein dürfte.
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Sanierungen können in der Schweiz gefördert werden, sofern sie die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. Die meisten Fördergelder sind an Auflagen gebunden. Wenn Sie zum Beispiel Beiträge vom Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen beanspruchen möchten, müssen Sie die ganze Gebäudehülle sanieren – also die Wände, das Dach und die Fenster. Die gemeinsame Sanierung von Bauteilen lohnt sich deshalb doppelt: Zum einen sanieren Sie kostenoptimiert, zum anderen erhalten Sie Fördermittel, wenn Sie alle Auflagen einhalten. Prüfen Sie deshalb alle Fördermöglichkeiten, bevor Sie eine energetische Sanierung planen und Aufträge verteilen. Zum Beispiel beim Gebäudeprogramm, auf energiefranken.ch oder bei der kantonalen Energiefachstelle.
Am 28. September 2025 stimmten die Schweizer Stimmbevölkerung und die Kantone mehrheitlich dem Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zu. Damit gekoppelt ist die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Die neue Reform dürfte frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Ab dem entsprechenden Zeitpunkt wird der Eigenmietwert für selbstgenutzte Erst- und Zweitimmobilien abgeschafft. Im Gegenzug können Unterhaltskosten für selbstgenutzte Liegenschaften nicht mehr in der Steuererklärung abgezogen werden. Dies gilt sowohl auf Bundes- als auch Kantonsebene. Es lohnt sich deshalb, Sanierungsarbeiten an selbstbewohntem Wohneigentum, die in absehbarer Zeit auf Sie zukommen, vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen durchzuführen. So können sie diese Ausgaben noch von den Steuern abziehen.
Prüfen Sie jetzt am besten mit dem Houzy Sanierungsrechner, welche Sanierungsarbeiten Sie in nächster Zeit voraussichtlich erwarten, und holen Sie rechtzeitig Sanierungsofferten mit unserem Handwerker-Tool ein. Die rechtzeitige Sanierung vor der definitiven Abschaffung des Eigenmietwerts kann Ihnen viel Geld einsparen.


