Je höher die Immobilienpreise in der Schweiz steigen, desto weniger Menschen können sich Wohneigentum leisten. Vor allem jüngere Menschen oder junge Familien nicht. Zum einen, weil sie zu wenig Eigenkapital besitzen, zum anderen, weil die Wohnkosten ihr Budget überstrapazieren. Sie müssen 20 Prozent des Objektwertes als Eigenkapital einbringen, weil Banken selbstbewohntes Wohneigentum bis 80 Prozent belehnen – und die Wohnkosten (Zinsen, Amortisationen und Nebenkosten) dürfen 35 Prozent des Brutto-Haushalteinkommens nicht übersteigen. Um das Eigenkapital aufzustocken könnten sie Wertschriften verkaufen oder verpfänden, mit den Eltern über einen Erbvorbezug oder eine Schenkung reden oder die Familie um ein Darlehen bitten.
Aufgepasst: Banken berechnen die Wohnkosten für die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4,5 oder 5 Prozent, nicht mit den aktuell tiefen Hypothekarzinssätzen in der Schweiz.
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Immer mehr Wohneigentümer*innen finanzieren ihr Haus oder ihre Wohnung mit Geld aus der 2. Säule oder 3. Säule. Das ist seit 1995 für selbstbewohntes Wohneigentum möglich. Die 2. Säule ist die obligatorische berufliche Vorsorge, die 3. Säule die freiwillige private Vorsorge (Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitspolicen). Vorsorgegelder dürfen im Rahmen der gesetzlichen Wohnbau- und Wohneigentumsförderung vorbezogen oder verpfändet werden:
Wieviel Sie aus der 2. Säule vorbeziehen können, steht in Ihrem Pensionskassenausweis. Der Vorbezug hat allerdings Nachteile. Zum einen sinkt Ihr Alterskapital und damit Ihre Auszahlung und/oder Ihre Rente, zum anderen kürzen die meisten Pensionskassen ihre Leistungen bei Tod oder Invalidität. Bei Säule-3a-Konten werden keine Leistungen gekürzt.
Wenn Sie Ihre 2. oder 3. Säule verpfänden, bleiben Alterskapital und Versicherungsschutz erhalten und dienen als Pfandsicherheit für die Hypotheken. So können Sie das Haus oder die Wohnung höher belehnen als 80 Prozent.
Gut zu wissen
Wenn Sie Geld aus Ihrer Pensionskasse als Eigenkapital einsetzen, müssen mindestens 10 Prozent des Objektwertes hartes Eigenkapital sein. Zum Beispiel angespartes Vermögen oder Guthaben aus der Säule 3a.
Geld aus der 2. Säule vorbeziehen: Was ist erlaubt?
Selbst bewohntes Wohneigentum (Hauptwohnsitz) bauen oder kaufen.
Wertvermehrende oder werterhaltende Umbauten oder Renovationen finanzieren.
Eine Hypothekarschuld zurückzahlen (amortisieren).
Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften oder ähnliche Beteiligungen kaufen.
Geld aus der 2. Säule vorbeziehen: Was ist verboten?
Den gewöhnlichen Unterhalt des Wohneigentums bezahlen.
Die Hypothekarzinsen bezahlen.
Eine Ferienwohnung finanzieren.
Immobilien im Ausland finanzieren, falls sie nicht mit dem festen Wohnsitz identisch sind.
Geld aus der 2. Säule vorbeziehen: Das sollten Sie wissen
Sie können bis 3 Jahre, bevor Sie Anspruch auf Altersleistungen haben, Geld aus der beruflichen Vorsorge für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum vorbeziehen. Diese Mittel dürfen nur für ein Wohnobjekt gleichzeitig verwendet werden. Sie können alle 5 Jahre mindestens 20'000 Franken vorbeziehen, der Höchstbetrag steht auf dem Leistungsausweis der Pensionskasse. Falls Sie verheiratet sind, muss Ihre Partnerin, Ihr Partner einverstanden sein und dem Vorbezug schriftlich zustimmen. Jede Pensionskasse ist anders. Lesen Sie darum das Pensionskassenreglement aufmerksam, bevor Sie Vorsorgegelder vorbeziehen, oder reden Sie mit Ihrem Pensionskassenberater, Ihrer Pensionskassenberaterin.
Gut zu wissen
Bis zum Alter von 50 Jahren dürfen Sie die ganze Freizügigkeitsleistung der Pensionskasse für selbstbewohntes Wohneigentum vorbeziehen.
Reden Sie mit Ihrem Pensionskassenberater, bevor Sie Ihre Freizügigkeitsleistung für die Finanzierung anzapfen.
Geld aus der 2. Säule vorbeziehen: Die Steuerfolgen
Vorsorgegelder, die Sie für selbstbewohntes Wohneigentum vorbeziehen, sind steuerpflichtig und werden zum reduzierten Vorsorgesatz besteuert. Ein Vorbezug von 100'000 Franken beispielsweise kostet je nach Kanton 3500 bis 5500 Franken Steuern. Diesen Betrag müssen Sie mit anderen Mitteln bezahlen, Sie dürfen dafür keine vorbezogenen Vorsorgegelder benutzen. Falls Sie den Vorbezug später wieder in Ihre Pensionskasse einzahlen, können Sie einen Antrag stellen und die bezahlte Steuer zurückfordern.
Geld aus der 2. Säule vorbeziehen: Andere Konsequenzen
Sobald Sie Mittel aus der beruflichen Vorsorge vorbeziehen, entsteht eine sogenannte Vorsorgelücke: Wenn Sie das Geld bis zu Ihrer Pensionierung nicht wieder zurückzahlen, erhalten Sie weniger Rente. Das kann dazu führen, dass Sie sich trotz 1. Säule (AHV), 2. Säule (BVG) und 3. Säule als Rentnerin oder Rentner finanziell einschränken müssen. Je nach Pensionskasse können auch Invaliditäts- oder Todesfallleistungen gekürzt werden, die häufig von der Höhe des Altersguthabens in der Pensionskasse abhängen.
Gut zu wissen
Falls Sie Ihre Pensionskasse nicht antasten wollen und eine Lebensversicherungspolice besitzen, können Sie die Police (in der Regel für 90 Prozent ihres Rückkaufswertes) verpfänden und zum Eigenkapital dazurechnen.
Verpfändung: Ihre Vor- und Nachteile
Das sind Ihre drei grössten Vorteile, wenn Sie verpfänden:
Ihr Vorsorgeschutz bleibt erhalten.
Sie brauchen weniger Eigenkapital.
Sie optimieren Ihre Steuerbelastung.
Das sind Ihre zwei grössten Nachteile, wenn Sie verpfänden:
Sie bezahlen mehr Schuldzinsen.
Für einige Handlungen brauchen Sie die Zustimmung des Pfandgläubigers (Bank).
Das sind Ihre drei grössten Vorteile, wenn Sie vorbeziehen:
Sie erhöhen Ihr Eigenkapital.
Sie bezahlen weniger Schuldzinsen.
Sie reduzieren Ihre Hypothekarschuld.
Das sind Ihre vier grössten Nachteile, wenn Sie vorbeziehen:
Ihre Vorsorgeleistungen werden reduziert.
Sie können weniger Schuldzinsen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Sie müssen das vorbezogene Vorsorgekapital sofort versteuern.
Sie müssen den Vorbezug zurückzahlen, bevor Sie sich wieder in die Pensionskasse einkaufen.
Immer mehr Wohneigentümer finanzieren Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Geld aus der 2. oder 3. Säule.
Fazit: Vorbeziehen oder verpfänden?
Mit dem Vorbezug erhöhen Sie Ihr Eigenkapital und senken Ihre Hypothekarschuld, aber auch Ihre Rentenleistung und in vielen Fällen die Leistungen bei Invalidität oder Tod. Wenn Sie das Vorsorgekapital als Sicherheit verpfänden, hat das keinen Einfluss auf Ihre Altersleistungen – Kapital oder Rente – und Ihren Versicherungsschutz. Ausserdem versteuern Sie dank der höheren Schuldzinsen weniger Einkommen. Darum spricht vieles dafür, das Vorsorgekapital zu verpfänden statt vorzubeziehen. Die Antwort auf die Frage «Vorbeziehen oder verpfänden?» hängt aber von Ihrem Alter und Ihrer finanziellen Situation ab:
Je jünger Sie sind, desto länger haben Sie Zeit, das Vorsorgekapital und die Zinseszinsen ohne Renteneinbussen zurückzuzahlen. Ein Vorbezug ist allerdings nur empfehlenswert, wenn Sie erwarten, dass sich Ihre Finanzlage in der Zukunft verbessern wird. Bis 50 können Sie 100 Prozent Ihrer Vorsorgegelder aus der Pensionskasse für selbstbewohntes Wohneigentum vorbeziehen.
Je älter Sie sind, desto weniger Zeit bleibt Ihnen, die Vorsorgelücken zu schliessen. Viele unterschätzen die Restlaufzeit bis zur Pensionierung und müssen den Gürtel enger schnallen, weil sie den Vorbezug nicht oder nur teilweise zurückzahlen konnten. Darum können Sie ab 50 nur noch den Betrag vorbeziehen, den Sie mit 50 hätten vorbeziehen dürfen (Freizügigkeitsleistung) – oder die Hälfte des aktuellen Guthabens, je nachdem, was höher ist.
Tipp
Gelder aus der Pensionskasse sollten Sie für die Finanzierung nur verwenden, wenn es nicht anders geht. Falls Sie auch ohne Vorsorgekapital genügend Eigenkapital besitzen, sollten Sie das Vorsorgekapital nur beanspruchen, wenn die Wohnkosteneinsparungen die Rentenkürzungen übersteigen sollten.
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