Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Bei Gartenprojekten herrscht oft Unsicherheit in Sachen Baubewilligung. Fragt man verschiedene Hauseigentümer, ob es für eine bestimmtes Gartenprojekt eine Baubewilligung braucht, kriegt man praktisch immer unterschiedliche Antworten zu hören: «Ein Gartenteich? Nein, der braucht doch keine Baubewilligung, er nimmt ja niemandem die Sicht», heisst es dann etwa. Oder: «Du willst auf deinem Sitzplatz ein Gartenhaus aufstellen? Ich glaube nicht, dass das eine Bewilligung braucht.»
Mit Glauben aber kommt man ebenso wenig weiter wie mit guten Absichten. Was zählt, ist einzig das Gesetz samt Bau- und Zonenordnung der entsprechenden Gemeinde. In diesem Blogpost schaffen wir Klarheit und sagen, wann Sie eine Baubewilligung benötigen – und wieso es immer gut ist, zuerst einmal mit den Behörden zu reden.
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Gehört einem ein eigener Garten, könnte man argumentieren, dass es das eigene Grundstück ist und man darauf machen kann, was man möchte. Schliesslich betreffe ein solches Projekt niemanden ausser einen selbst. Doch werfen wir einen Blick auf einige gängige Bauprojekte im Garten – und ihre möglichen Auswirkungen nicht nur auf das eigene, sondern auch auf Nachbargrundstücke, die Gemeinde und die Umwelt.
Fazit: Viele Bauten und Anlagen wirken sich auf die Umwelt und die Nachbarn aus. Deshalb wäre es ein Trugschluss zu sagen, «das ist mein Grundstück, darauf darf ich machen, was ich will». Massgeblich ist, was im entsprechenden Gesetz – in der Regel das Planungs- und Baugesetz des Kantons – und in den Verordnungen der betroffenen Gemeinde steht, zum Beispiel in der Bau- und Zonenordnung.
Welches Objekt bewilligungspflichtig ist und welches nicht, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton und oft gar von Gemeinde zu Gemeinde. Grundsätzlich ist im kantonalen Baugesetz und der kantonalen Bauverordnung geregelt, welche Vorhaben bewilligungspflichtig und welche ausdrücklich bewilligungsfrei sind.
Gemeinden können aber zusätzliche Vorschriften festlegen, etwa zu Grenzabständen, Ortsbildschutz oder Schutzzonen. Deshalb kann die gleiche Pergola in zwei Gemeinden unterschiedlich behandelt werden. Wer sich früh informiert, spart Zeit, Geld und Ärger mit den Behörden ebenso wie mit den Nachbarn.
Die folgende Übersicht gibt einen groben Überblick, ob Sie eine Baubewilligung abklären sollten oder nicht:
| Gartenprojekt | Bewilligungspflicht | Bemerkung |
|---|---|---|
| Gartenhaus / Fahrradunterstand | oft | Abhängig von Grösse und Nutzung, Grundfläche und Firsthöhe; in manchen Kantonen zum Beispiel ab 4 m² Grundfläche. |
| Pergola / Sonnensegel | oft | Abhängig von Bauweise, Überdachung und Seitenwänden. |
| Pool | meistens | Eine Bewilligungspflicht besteht insbesondere für fest installierte Schwimmbecken. |
| Gartenteich | oft | Ab einer gewissen Grösse oder an heiklen Lagen, etwa in Hanglage oder in einer Gewässerschutzzone. |
| Treibhaus | oft | Abhängig von Grösse, Grundfläche und Firsthöhe. |
| Gartenmauer | oft | Abhängig von der Höhe und möglichen Auswirkungen auf die Strassensicherheit. Einfriedungen können beispielsweise ab 1,20 m und Stützmauern ab 60 cm bewilligungspflichtig sein. |
| Sichtschutz | oft | Abhängig von Höhe, Material und Standort. |
| Carport | meistens | Die Anforderungen hängen unter anderem von Grösse, Standort, Grenzabständen und der kommunalen Bauordnung ab. |
| Pizzaofen / Cheminée | selten | Abhängig von Abstand zur Grundstücksgrenze, Rauchabzug oder Kamin, Grösse und Höhe, Emissionen sowie Ortsbild- und Denkmalschutz. |
| Terrainveränderungen / Verbauungen mit Fels- oder Betonblöcken | meistens | Gilt insbesondere für grössere Aufschüttungen oder Abgrabungen. |
| Sitzplatz / Terrasse | teilweise | Abhängig von Grösse, Bodenversiegelung, Oberflächenwasser, Ortsbildschutz sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen. |
| Baum fällen | teilweise | Wenn Schutzbestimmungen zu Stammumfang, Alter, Art oder Grösse gelten. |
| Hecken | selten | Grenzabstände und Höhenvorschriften müssen eingehalten werden. |
Viele Gartenbesitzer glauben, nur ein Hausanbau müsse bewilligt werden. Tatsächlich gelten auch viele Bauten und Anlagen im Garten als baurechtlich relevant. In einigen Kantonen gilt zum Beispiel die Rechtsprechung, dass es für Bauten und Anlagen, die weniger als sechs Monate am gleichen Standort aufgestellt, also nur saisonal verwendet werden, keine Baubewilligung braucht – für alles darüber hinaus dagegen schon.
Entscheidend ist also meistens nicht nur die Grösse, sondern vor allem, ob eine Anlage dauerhaft erstellt wird, das Ortsbild verändert oder Auswirkungen auf Nachbargrundstücke hat. Auch Grenzabstände, Gewässerschutz und Ortsbildschutzbestimmungen können eine Rolle spielen. Deshalb unterscheiden sich die Anforderungen von Gemeinde zu Gemeinde.
Ein Gartenhaus gehört zu den häufigsten Bauprojekten im Garten. Zugleich gibt es am häufigsten Anlass zu Diskussionen. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass kleine Gartenhäuser automatisch bewilligungsfrei sind.
Tatsächlich existieren in vielen Kantonen Ausnahmen für sehr kleine Bauten, doch diese unterscheiden sich erheblich. Während gewisse Kantone bereits ab wenigen Quadratmetern eine Bewilligung verlangen, gelten anderswo grosszügigere Grenzen. Wird das Gartenhaus beheizt oder als Aufenthaltsraum genutzt, braucht es praktisch immer eine Baubewilligung.

Eine Gartenmauer verschafft Privatsphäre oder gleicht Höhenunterschiede aus. Auch hier müssen Sie die geltenden Bauvorschriften beachten. Bereits relativ niedrige Mauern oder Sichtschutzwände können bewilligungspflichtig sein. Je nachdem müssen Grenzabstände eingehalten und allenfalls die Zustimmung der Nachbarn eingeholt werden. Entlang von Strassen oder an Hanglagen sind zudem Anforderungen an die Verkehrssicherheit oder Stabilität zu beachten.
Nicht nur massive Mauern unterliegen Vorschriften. Auch für Zäune gelten je nach Gemeinde maximale Höhen oder besondere Anforderungen entlang von Strassen. Bei Hecken kommen Abstandsvorschriften zum Nachbargrundstück hinzu. Wer seine Hecke regelmässig schneidet und die Grenzabstände einhält, verhindert spätere Konflikte.

Viele Bauherrschaften verlassen sich auf Aussagen wie:
«Mein Nachbar hat das auch gemacht.»
«Das sieht man von der Strasse gar nicht.»
«Es ist ja nur ein kleines Gartenhaus.»
«Die Pergola steht nicht auf einem Fundament.»
«Mein Gartenhaus steht seit 20 Jahren da, das ist längst legal.»
Keine dieser Aussagen garantiert, dass ein Projekt bewilligungsfrei ist. Entscheidend sind immer die örtlichen Bauvorschriften und die konkrete Ausführung.
Zur Aussage des 20-jährigen Gartenhauses: Es gibt eine erweiterte Besitzstandsgarantie, die es erlaubt, Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone, die nicht zonenkonform sind, zu erneuern und teilweise zu ändern. Doch solche Vorhaben geben immer wieder Anlass zu juristischen Auseinandersetzungen. Es gibt kein pauschales Gewohnheitsrecht. Eine Baute, die rechtswidrig erstellt wurde, darf auch noch nach Jahrzehnten von den entsprechenden Behörden oder Einsprechenden bemängelt werden. Die Gemeinde kann zum Beispiel verlangen, dass eine Baute abgerissen wird – oder dass Sie dafür nachträglich ein Baugesuch einreichen.
Um juristische Auseinandersetzungen oder Streitereien mit Nachbarn zu vermeiden, empfiehlt Houzy: Klären Sie immer wichtige Punkte ab, bevor Sie einen Handwerker beauftragen oder selbst Bauprojekte in Ihrem Garten umsetzen:
Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen zu Baubewilligungen im Garten ist die Baubehörde Ihrer Gemeinde. Diese gibt Ihnen verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Projekt. Lassen Sie sich diese Auskunft für die Dokumentation ihres Bauvorhabens schriftlich geben.
Je grösser, dauerhafter und sichtbarer eine Gartenanlage ist, desto eher sollten Sie die Bewilligungspflicht vor Baubeginn prüfen. Ein Telefongespräch mit dem Bauamt Ihrer Gemeinde verhindert aufwendige und teure Nachbesserungen, allfällige Strafzahlungen, juristische Auseinandersetzungen oder gar einen späteren Rückbau.
Fazit: Es gibt keine schweizweiten Vorschriften, die für alle Gartenprojekte einheitlich gelten. Was in einer Gemeinde ohne Baubewilligung möglich ist, kann wenige Kilometer weiter bereits ein ordentliches Baugesuch erfordern.
Übrigens: Damit Sie so früh wie möglich über Bauprojekte in Ihrer Umgebung informiert werden und garantiert keine Fristen für allfällige Einsprachen verpassen, nutzen Sie am besten Houzy Baugesuche Pro. Unser Tool benachrichtigt Sie automatisch sofort, sobald ein neues Baugesuch eingereicht wird.
