AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Houzy Business

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Houzy Business

Für Handwerker

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

TEIL A — GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

Teil A gilt für alle Partner. Ergänzend gilt Teil B für Abonnemente und Teil C für Credit-Verträge. Widersprechen sich Teil A und Teil B oder C, gehen Teil B und C vor.

A1  VORWORT UND BEGRIFFE

Houzy AG (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) ist Betreiber der über die Webseite www.houzy.ch zur Verfügung gestellte Plattform (nachfolgend „Plattform“ genannt) zur Zusammenführung von Unternehmen aus verschiedenen Branchen (nachfolgend "Partner" genannt) und potenziellen Kunden (nachfolgend "Kunde(n)" genannt), die Offertanfragen (nachfolgend "Anfrage(n)" genannt) auf der Plattform anfordern.

Ziel der Plattform ist es, den Partnern positive Anreize zu bieten, damit sie den Kunden kostenlos wettbewerbsfähige Offerten unterbreiten, die sich auf ihre Geschäftstätigkeit beziehen. So kann jeder Kunde aus den eingegangenen Offerten diejenige wählen, die am besten zu seinen Anforderungen passt.

Die Gesellschaft bietet die Nutzung der Plattform in zwei Modellen an: als Abonnement nach Teil B und gegen Credits nach Teil C. Ab dem 24. September 2026 werden neue Verträge ausschliesslich als Abonnement geschlossen. Für Credit-Verträge gilt Teil C. 

Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bedeuten:

  • Abonnement: das entgeltliche Dauerschuldverhältnis nach Teil B;
  • Credit-Vertrag: ein bis zum 23. September 2026 geschlossener Vertrag nach Teil C, bei dem der Partner Credits erwirbt, von denen pro Anfrage ein Betrag abgezogen wird; 
  • Vertrag: das Abonnement nach Teil B oder der Credit-Vertrag nach Teil C;
  • Mindestlaufzeit: der Verpflichtungszeitraum, für den das Abonnement je nach Aboplan eingegangen wird, wahlweise drei, sechs oder zwölf Monate. Wird das Abonnement nicht innert Kündigungsfrist gekündigt, verlängert es sich nach Ablauf um einen weiteren Verpflichtungszeitraum gleicher Dauer;
  • Abrechnungsperiode: die einzelne Zahlungseinheit innerhalb einer Mindestlaufzeit. Eine Mindestlaufzeit von drei Monaten kann beispielsweise in drei monatlichen Zahlungen beglichen werden;
  • Startdatum: der Tag, an dem die Mindestlaufzeit zu laufen beginnt. Geht die Zahlung erst nach diesem Tag ein, beginnt die Mindestlaufzeit mit dem Zahlungseingang; 
  • Cockpit: der dem Partner zugängliche Bereich der Plattform;
  • Cockpit-Nutzer: eine natürliche Person, die der Partner zur Nutzung des Cockpits berechtigt.

A2  RECHTE UND PFLICHTEN DES PARTNERS

Vorbehaltlich der Einhaltung des Vertrags und der Bezahlung der Gebühren durch den Partner gewährt die Gesellschaft dem Partner während der Vertragslaufzeit eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz zur Nutzung der Plattform für die im Vertrag festgelegten Zwecke.

Die Verwendung der Plattform durch den Partner unterliegt den folgenden Bestimmungen:

  • Die Plattform darf nur für den im Vertrag festgelegten Zweck verwendet werden;
  • Die Plattform darf nur von Mitarbeitern, Agenten und Unterauftragnehmern des Partners verwendet werden und der Partner darf insbesondere keine Unterlizenzen vergeben.

Dem Partner ist es nicht erlaubt

  • die Plattform oder Teile davon zu kopieren oder reproduzieren, unterzulizenzieren, zu modifizieren, abzuändern, anzupassen, zu bearbeiten oder abgeleitete Werke davon zu erstellen, rückzuentwickeln oder zu dekompilieren;
  • die Plattform anders als in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Gesellschaft zu verwenden;
  • die Plattform auf irgendeine Weise zu verwenden, die rechtswidrig, illegal, betrügerisch oder schädlich ist; oder
  • die Plattform in einer Weise zu verwenden, die eine Beschädigung der Plattform oder Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der Plattform oder eines Bereichs verursacht oder verursachen kann.

Der Partner unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen über seinen Account auf die Plattform zugreifen können.

Der Partner hält die Angaben in seinem Profil aktuell und trägt dort mindestens eine Arbeitskategorie und mindestens eine Postleitzahl ein. Ohne diese Angaben kann die Gesellschaft dem Partner keine Anfragen zuweisen.

Der Partner macht gegenüber der Gesellschaft wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu seiner Identität und zu seinem Unternehmen und meldet wesentliche Änderungen unverzüglich.

A3  VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN DER GESELLSCHAFT

Die Gesellschaft betreibt eine Plattform und gewährt dem Partner Zugriff, damit dieser die Plattform nutzen kann.

Während der Vertragslaufzeit überwacht die Gesellschaft kontinuierlich die Funktionalität der Plattform und behebt Fehler, soweit dies technisch möglich ist.

Der Partner erhält Zugang zum Cockpit. Dort verwaltet er sein Profil und seine Auswahlkriterien, bearbeitet die ihm zugewiesenen Anfragen und kommuniziert mit dem Kunden. Wann die Kontaktdaten des Kunden offengelegt werden, richtet sich nach Ziffer B3 beziehungsweise Ziffer C2.

In jedem Fall übernimmt die Gesellschaft weder eine Garantie für den Zeitraum, in dem die entsprechende Anzahl Anfragen eingeht, noch für das Ergebnis, das aus diesen Anfragen resultiert. Die Gesellschaft legt die maximale Anzahl Partner, die mit dem Kunden Kontakt aufnehmen dürfen, nach eigenem Ermessen fest. Die Partner sollten daher möglichst schnell reagieren und eine wettbewerbsfähige Offerte unterbreiten.

Die von der Gesellschaft angebotene Plattform ermöglicht es, potenzielle Kunden an Partner zu vermitteln. Für das Zustandekommen eines Vertrags zwischen Partner und Kunde, dessen Durchführung sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten liegen in der alleinigen Verantwortung des Partners und des Kunden.

Die Gesellschaft kann Anfragen automatisiert aufbereiten, insbesondere durch eine Beschreibung des Projekts, einen Vorschlag zur Kategorie sowie eine Schätzung von Umfang und Preis. Diese Angaben sind unverbindlich und dienen dem Partner als erste Orientierung.

A4  ZUTEILUNG DER ANFRAGEN

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Anfragen der Kunden nach ihrem eigenen Auswahlsystem an die Partner weiterzuleiten.

Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Zuteilung insbesondere die vom Partner hinterlegten Arbeitskategorien und Tätigkeitsgebiete sowie weitere von ihr festgelegte Kriterien. Sie kann diese Kriterien und das Verfahren jederzeit anpassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Berücksichtigung oder Reihenfolge besteht nicht.

Der Partner ist nicht berechtigt, Bestandteile der Plattform oder Kundendaten an Dritte weiterzuveräussern, weiterzugeben oder zu vermarkten.

A5  PLATZIERUNG ALS PARTNER

Der Partner kann sich gemäss dem im Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Plattformangebot und zu den vertraglich vereinbarten Konditionen als Premium Partner im Werbefeld der Plattform platzieren lassen. Die Platzierung erfolgt für die im Partnervertrag festgelegte, befristete Dauer und ist auf bestimmte Regionen und/oder Bezirke sowie bestimmte Branchen beschränkt, die von der Gesellschaft in angemessener Weise definiert werden.

A6  GEISTIGES EIGENTUM

Dem Partner wird kein Eigentum an der Plattform oder den Kundendaten übertragen. Diese bleiben im alleinigen Eigentum der Gesellschaft. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Plattform und die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen sind im Verhältnis zwischen den Parteien das ausschliessliche Eigentum der Gesellschaft.

A7  GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, SCHADLOSHALTUNG UND HÖHERE GEWALT

Gewährleistungsbeschränkung

Die Gesellschaft gewährleistet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere sichert die Gesellschaft nicht zu, dass zwischen dem Partner und dem Kunden, der eine Anfrage gemacht hat, ein Vertrag zustande kommt. Der Partner ist allein für den Erfolg der Bearbeitung der Anfragen verantwortlich, die von der Gesellschaft übermittelt werden.

Die Plattform und ihre Bestandteile werden «im Ist-Zustand» bereitgestellt. Der Partner nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass

  • Software nie völlig frei von Mängeln und Fehlern ist und die Gesellschaft keine Garantie oder Zusicherung abgibt, dass sie frei von solchen Mängeln und (Programm-)Fehlern sein wird,
  • Software nie völlig frei von Sicherheitslücken ist und vorbehaltlich der anderen Bestimmungen des Vertrags die Gesellschaft keine Garantie oder Zusicherung abgibt, dass sie völlig sicher ist.

Die Gesellschaft macht weder zur Verfügbarkeit der Plattform und ihrer Bestandteile noch zur Verbindung oder Übertragung von Informationen über das Internet Zusicherungen irgendwelcher Art. Zudem macht die Gesellschaft keine Zusicherungen betreffend die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen auf der Plattform, inklusive von automatisiert erzeugten Informationen zu einer Anfrage.

Haftungsbeschränkung

Bei Schäden des Partners aufgrund von vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Vertragsverletzungen haftet die Gesellschaft uneingeschränkt. Die Haftung für fahrlässig verursachte Vertragsverletzungen ist ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die Gesellschaft keine Haftung für Schäden, die dem Partner aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform entsteht. Insbesondere übernimmt die Gesellschaft keine Haftung aufgrund von:

  • indirekten Schäden, besonderen Schäden, Folgeschäden oder immateriellen Schäden,
  • Ertragsausfällen, entgangenen Aufträgen, einem Verlust von tatsächlichen oder erwarteten Gewinnen, Einkommen, Nutzungen oder Einsparungen, entgangenen Geschäften oder einem Imageverlust der Marke,
  • dem Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Datenbanken
  • Schäden, die auf eine Verfälschung von Daten zurückzuführen sind.

Schadloshaltung

Der Partner hält die Gesellschaft frei von Ansprüchen seiner Kunden und anderen Dritten. Die Schadloshaltung umfasst sämtliche Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschliesslich Anwaltshonoraren und angemessener Kosten, die mit diesen Ansprüchen zusammenhängen

Die Schadloshaltung gilt insbesondere bei:

  • einer Vertragsverletzung durch den Partner,
  • einem Verstoss des Partners gegen Gesetze oder Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform gelten,
  • einem Verstoss des Partners gegen Rechte Dritter (einschliesslich geistiger Eigentumsrechte) im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, sowie
  • Ansprüchen von Kunden des Partners im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Erfüllung, Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung eines Vertrags, der aus einer Anfrage hervorgegangen ist, welche die Gesellschaft an den Partner übermittelt hat.

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Höhere Gewalt

Verluste oder Unterbrüche der Erreichbarkeit der Plattform, die sich aus einem Ereignis höherer Gewalt ergeben, bzw. die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt (einschliesslich z.B. Ausfälle oder Probleme des Internets, Hackerangriffe, Stromausfälle, Arbeitskonflikte, die Drittpersonen betreffen, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Unruhen, Kriege usw.) und die betroffene Partei durch die Ausübung angemessener Sorgfalt nicht verhindern konnte.

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A8  DATENSCHUTZ

Die Gesellschaft und der Partner halten die geltenden Datenschutzbestimmungen in Bezug auf die Bearbeitung von Personendaten ein.

Der Partner garantiert, dass er das Recht hat, alle Daten offenzulegen, die durch geltende Datenschutzbestimmungen geschützt sind und die er der Gesellschaft im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag tatsächlich offenlegt.

Die Einzelheiten der Bearbeitung von Personendaten, insbesondere die Kategorien der bearbeiteten Daten, die Zwecke, die Empfänger sowie die Aufbewahrungs- und Löschfristen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung wird nur zu Informationszwecken erwähnt und ist NICHT Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

A9  ÜBERTRAGBARKEIT UND VERTRAULICHKEIT

Der Partner ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft ganz oder teilweise zu übertragen oder abzutreten.

Der Partner verpflichtet sich, alle technischen oder wirtschaftlichen Informationen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Informationen, die sich auf Kundendaten, die Plattform, ihr Betriebssystem und die geschäftlichen Methoden der Gesellschaft beziehen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung behält auch nach Ablauf des vorliegenden Vertrags ihre Gültigkeit.

A10  ÄNDERUNGEN DER PLATTFORM

Die Gesellschaft kann das Format oder die Plattform jederzeit ändern. Die Gesellschaft bemüht sich in wirtschaftlich angemessener Weise, den Partner schriftlich (E-Mail genügt) über wesentliche funktionelle Änderungen der Plattform zu informieren.

A11  AUSWIRKUNGEN DER BEENDIGUNG

Mit der Beendigung des Vertrags treten alle Bestimmungen des Vertrags ausser Kraft, mit der Ausnahme der Bestimmungen über das geistige Eigentum und die Vertraulichkeit. Die Kündigung der Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufenen Verbindlichkeiten und Rechte einer der Parteien.

Mit der Beendigung entfällt der Anspruch des Partners auf den Erhalt neuer Anfragen; neue Anfragen kann er weder einsehen noch annehmen. Mitteilungen über neue Anfragen erhält er nicht mehr.

Bereits angenommene Anfragen und bestehende Kundenkontakte kann der Partner während mindestens 60 Tagen ab Beendigung im Cockpit weiterhin einsehen und bearbeiten. Der Partner ist gehalten, die für ihn relevanten Daten innerhalb dieser Frist zu sichern.

Rechnungen und Belege bleiben während derselben Frist im Cockpit abrufbar. Danach stellt die Gesellschaft dem Partner Belege auf Verlangen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Verfügung.

Bei Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund kann die Gesellschaft die Frist von 60 Tagen verkürzen oder ganz entfallen lassen.

Nach Ablauf der Fristen erfolgt die Löschung oder Anonymisierung gemäss Datenschutzerklärung.

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A12  VERSCHIEDENES

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, müssen alle Mitteilungen, die von einer der Parteien im Rahmen des Vertrags gemacht werden, schriftlich erfolgen und gelten nur dann als ordnungsgemäss zugestellt, wenn sie der anderen Partei per Post (Einschreiben) oder per E-Mail zugestellt werden. Rechnungen und Zahlungsbelege können abweichend davon nach Ziffer B6 elektronisch bereitgestellt werden.

Wenn eine Bestimmung des Vertrags von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig, ungültig und/oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die restlichen Bestimmungen des Vertrags in Kraft.

Keine Bestimmung des Vertrags begründet eine Partnerschaft, ein Vertretungsverhältnis oder einen Arbeitsvertrag zwischen den Parteien.

Die Gesellschaft kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit anpassen, muss den Partner aber 30 Tage im Voraus schriftlich informieren. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang unter Angabe der Gründe widerspricht.

A13  GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht und ist entsprechend auszulegen. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertrag resultieren oder sich darauf beziehen, einschliesslich der Gültigkeit, Nichtigkeit, etwaiger Verstösse oder der Kündigung des vorliegenden Vertrags, fallen in die alleinige Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Gesellschaft.

TEIL B — ABONNEMENT

Teil B gilt für Abonnemente. Ab dem 24. September 2026 werden neue Verträge ausschliesslich als Abonnement geschlossen.

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B1  VERTRAGSSCHLUSS

Das Abonnement kommt zustande, indem der Partner im Bestellvorgang diese Nutzungsbedingungen ausdrücklich akzeptiert und der wiederkehrenden Belastung des von ihm gewählten Zahlungsmittels zustimmt. Eine Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Die Person, die das Abonnement abschliesst, sichert zu, zur Vertretung des Partners befugt zu sein. Die Gesellschaft zeichnet den Zeitpunkt der Zustimmung, die dabei angezeigte Fassung dieser Nutzungsbedingungen und die handelnde Person auf.

B2  VALIDIERUNG DES PARTNERS

Der Beginn des Abonnements und damit der Lauf der Mindestlaufzeit sowie der volle Zugang zur Plattform, insbesondere das Recht, Anfragen zu erhalten und einzusehen, setzen voraus, dass die Gesellschaft den Partner erfolgreich validiert hat. Der Partner reicht dafür ein Ausweisdokument sowie einen Nachweis seiner Betriebshaftpflichtversicherung ein. Ist der Partner eine Einzelfirma, gibt er zusätzlich das Geburtsdatum und die private Wohnadresse des Inhabers an. Die Gesellschaft prüft die Gültigkeit des Versicherungsnachweises sowie die Angaben zum Unternehmen.

Das Ausweisdokument wird ausschliesslich zum Zweck der Verifikation bearbeitet und nach Abschluss der Validierung gelöscht. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

Vor Abschluss der Validierung erhält der Partner keine Anfragen; es erfolgt weder eine Belastung des Zahlungsmittels noch der Versand einer Rechnung.

Fällt die Validierung negativ aus, kommt kein Abonnement zustande. Ein bereits erteiltes Mandat zur Belastung erlischt, eine bereits erstellte Rechnung wird nicht versandt und die eingereichten Unterlagen werden gelöscht.

Der Partner hält während der gesamten Vertragsdauer eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung aufrecht und meldet der Gesellschaft deren Ablauf oder Wegfall unverzüglich.

B3  LEISTUNGSUMFANG

Das Abonnement berechtigt den Partner für dessen Dauer zum vollen Abonnementszugang zur Plattform. Dieser umfasst den Zugang zum Cockpit sowie das Recht, Anfragen zu erhalten, einzusehen und zu bearbeiten, die den von ihm im Cockpit hinterlegten Auswahlkriterien entsprechen. Ein Kontingent wird nicht vereinbart, ein Entgelt pro Anfrage wird nicht abgebucht, und es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen.

Die Anzahl der Anfragen, die den Partner erreichen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den vom Partner gewählten Arbeitskategorien, von den abgedeckten Tätigkeitsgebieten nach Postleitzahlen und vom Anfragevolumen auf der Plattform.

Aussagen in Werbe- oder Verkaufsunterlagen über einen unbegrenzten Zugang zu Anfragen begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen.

Der Partner entscheidet bei jeder ihm zugewiesenen Anfrage frei, ob er sie annimmt oder ablehnt. Er ist nicht verpflichtet, eine Offerte zu unterbreiten. Die Ablehnung einer Anfrage hat keinen Einfluss auf das Entgelt. Nimmt der Partner eine Anfrage nicht innerhalb einer angemessenen Frist an, verfällt die Zuweisung; die Anfrage kann einem anderen Partner zugewiesen werden. Massgeblich für die Angemessenheit ist insbesondere das Interesse an einer raschen Reaktion, um die Erfolgsaussichten des Partners auf Auftragserteilung zu wahren.

Nimmt der Partner eine Anfrage an, wird sie dem Kunden angezeigt. Die Kontaktdaten des Kunden werden dem Partner offengelegt, sobald der Kunde den Kontakt annimmt.

Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts oder auf Verlängerung der Laufzeit besteht nicht, wenn Anfragen ausbleiben, für den Partner nicht verwertbar sind oder nicht zu einem Abschluss führen.

B4  ENTGELT UND ZAHLUNG

Der Partner schuldet das Entgelt für das gewählte Abonnement im Voraus. Es gilt der Preis, der ihm im Bestellvorgang angezeigt wird. Die angezeigten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten kann der Partner zwischen der Sofortzahlung mit Karte oder TWINT und der Zahlung auf Rechnung wählen. Bei einer Mindestlaufzeit von drei oder sechs Monaten ist ausschliesslich die Sofortzahlung mit Karte oder TWINT möglich.

Bei Sofortzahlung wird das Entgelt mit der erfolgreichen Aktivierung des Abonnements und danach jeweils zu Beginn der folgenden Abrechnungsperiode belastet. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Betrag innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wechselt der Partner nach Ziffer B8 in einen anderen Aboplan oder nimmt die Gesellschaft den Wechsel auf seine Anfrage vor, so gilt ab der folgenden Mindestlaufzeit das Entgelt des neuen Aboplans nach den vereinbarten Tarifen. Die wiederkehrenden Belastungen beziehungsweise die Rechnungsbeträge ändern sich entsprechend.

Wählt der Partner die Sofortzahlung, erfasst er seine Zahlungsdaten selbst beim Zahlungsdienstleister und führt die erforderliche Authentifizierung selbst durch. Er ermächtigt die Gesellschaft, das hinterlegte Zahlungsmittel für jede Abrechnungsperiode ohne weitere Mitwirkung zu belasten, bis das Abonnement endet. Die Ermächtigung gilt auch für die Entgelte jeder weiteren Mindestlaufzeit, um die sich das Abonnement nach Ziffer B7 verlängert, weil der Partner nicht gekündigt hat.

Der Partner kann das Abonnement mit einem in der Zukunft liegenden Startdatum abschliessen. Das Abonnement wird erst aktiv, wenn die Validierung erfolgreich abgeschlossen und die erste Zahlung eingegangen ist. Gewährt die Gesellschaft eine entgeltfreie Zeit oder rechnet sie nicht verbrauchte Credits aus einem Credit-Vertrag an, verschiebt sich die erste Zahlung entsprechend.

Die Gesellschaft kann im Einzelfall abweichende Konditionen gewähren, insbesondere eine entgeltfreie Zeit oder einen Rabatt. Solche Konditionen gehen diesen Nutzungsbedingungen im Umfang der Abweichung vor. Aus ihrer Gewährung an einen Partner entsteht kein Anspruch anderer Partner.

B5  VERZUG UND SPERRE

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Akte an ein Inkassounternehmen weiterzugeben, wodurch dem Partner zusätzliche Kosten entstehen.

Wird das Entgelt für eine Abrechnungsperiode nicht bezahlt, kann die Gesellschaft die Entgelte für die verbleibende Mindestlaufzeit zur Zahlung fällig stellen. Dies gilt auch, wenn das hinterlegte Zahlungsmittel während der Mindestlaufzeit aufgehoben wird oder wiederholte Belastungsversuche scheitern.

Scheitert eine Belastung oder bleibt eine Rechnung unbezahlt, entfällt der Anspruch des Partners auf den vollen Abonnementszugang nach Ziffer B3 sofort und ohne Nachfrist; die Gesellschaft kann diesen Zugang insgesamt entziehen, namentlich das Recht, Anfragen zu erhalten und einzusehen. Ein Grundzugang zum Cockpit bleibt bestehen. Der Anspruch wird wiederhergestellt, sobald die Zahlung eingegangen ist. Die Zahlungspflicht des Partners besteht während dieser Zeit unverändert weiter.

B6  RECHNUNGEN UND BELEGE

Rechnungen und Zahlungsbelege werden dem Partner elektronisch bereitgestellt. Bei Sofortzahlung stellt die Gesellschaft die Belege im Cockpit und im Portal des Zahlungsdienstleisters zum Abruf bereit; ein Versand je Abrechnungsperiode erfolgt in der Regel nicht. Bei Zahlung auf Rechnung wird die Rechnung zugestellt. Die Belege bleiben während mindestens 60 Tagen nach Beendigung des Abonnements im Cockpit abrufbar. Danach stellt die Gesellschaft dem Partner Belege auf Verlangen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Verfügung.

B7  MINDESTLAUFZEIT UND VERLÄNGERUNG

Das Abonnement wird für die bei Abschluss gewählte Mindestlaufzeit von drei, sechs oder zwölf Monaten eingegangen. Die Mindestlaufzeit beginnt am Startdatum.

Wird das Abonnement nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert es sich automatisch um eine weitere Mindestlaufzeit gleicher Dauer. Das Enddatum der laufenden Mindestlaufzeit ist im Cockpit ersichtlich.

Preisänderungen teilt die Gesellschaft dem Partner mindestens 30 Tage vor dem Ende der laufenden Mindestlaufzeit mit; sie gelten ab der Verlängerung. Ist der Partner nicht einverstanden, kann er das Abonnement auf das Ende der laufenden Mindestlaufzeit kündigen.

B8  WECHSEL DES ABOPLANS

Der Partner kann auf das Ende der laufenden Mindestlaufzeit in einen anderen Aboplan wechseln; der Wechsel kann auch von der Gesellschaft auf seine Anfrage vorgenommen werden. Ab der folgenden Mindestlaufzeit gilt das Entgelt des neuen Aboplans nach den vereinbarten Tarifen. Das Entgelt kann dadurch höher oder tiefer ausfallen; die wiederkehrenden Belastungen beziehungsweise die Rechnungsbeträge ändern sich entsprechend.

B9  KÜNDIGUNG

Kündigung durch den Partner

Die Kündigung kann jederzeit, spätestens jedoch bis zum Ablauf des letzten Tages der laufenden Mindestlaufzeit, erklärt werden. Sie wird auf das Ende dieser Mindestlaufzeit wirksam. 

Die Kündigung ist telefonisch oder per Mail zu erklären.

Kündigung durch die Gesellschaft ohne Angabe von Gründen

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Abonnement jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits bezahlte Entgelte werden dem Partner zeitanteilig für die nach der Beendigung verbleibende Dauer erstattet. Entgeltfreie Zeiten und angerechnete nicht verbrauchte Credits bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund

Die Gesellschaft ist zur Kündigung berechtigt, wenn der Partner gegen den Vertrag verstösst, wenn Beschwerden des Kunden aufgrund mangelnder Professionalität vorliegen, wenn die Gesellschaft Grund zur Annahme hat, dass der Partner die Plattform rechtswidrig oder betrügerisch nutzt oder sein Konto von einem Dritten betrügerisch genutzt wird, wenn die Voraussetzungen der Validierung nachträglich wegfallen, insbesondere durch Ablauf oder Wegfall der Betriebshaftpflichtversicherung, wenn der Partner unwahre Angaben zu seiner Identität oder zu seinem Unternehmen macht, oder wenn er seine Rechnung erst bezahlt, nachdem die Gesellschaft rechtliche Schritte eingeleitet hat.

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund bleiben die Entgelte für die laufende Mindestlaufzeit geschuldet und werden von der Gesellschaft einbehalten. Anstelle einer Kündigung kann die Gesellschaft den Anspruch des Partners auf den Erhalt von Anfragen sperren oder den Partner in die Validierung zurückversetzen.

Kündigungsfolgen

Es gilt Ziffer A11.

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TEIL C — CREDIT-VERTRÄGE IM AUSLAUF

Teil C gilt ausschliesslich für Credit-Verträge, die bis zum 23. September 2026 geschlossen wurden. 

C1  AUSLAUF DES MODELLS

Der Partner verbraucht die vereinbarten Credits vollständig und erhält die entsprechenden Anfragen. Die Anfragen werden ihm im Cockpit angezeigt und dort zur Bearbeitung bereitgestellt.

Ab dem 24. September 2026 werden keine neuen Credit-Verträge und keine zusätzlichen Credits mehr vereinbart. Sind die Credits aufgebraucht oder ist die vereinbarte Laufzeit abgelaufen, endet der Vertrag. Danach steht dem Partner die Nutzung der Plattform ausschliesslich als Abonnement nach Teil B offen. 

Der Partner kann jederzeit vorzeitig in ein Abonnement wechseln. Nicht verbrauchte Credits werden dabei nach Ziffer C6 in entgeltfreie Abonnementzeit umgerechnet.

C2  LEISTUNG GEGEN CREDITS

Nach der Bezahlung der Rechnung erhält der Partner eine bestimmte Anzahl von Anfragen, die den Auswahlkriterien entsprechen, die er im Cockpit hinterlegt hat. Die Gesellschaft legt die Anzahl Credits, die pro Anfrage abgebucht werden, anhand mehrerer interner Kriterien nach eigenem Ermessen fest (Projektumfang, Anzahl Partner pro Anfrage und sonstige Kriterien).

Die dem Partner zugewiesenen Anfragen werden ihm im Cockpit angezeigt und dort zur Bearbeitung bereitgestellt. Mit der Zuweisung werden die entsprechenden Credits abgezogen; der Partner kann den Kunden anschliessend unmittelbar kontaktieren.

C3  ZAHLUNG DES GEWÄHLTEN ANGEBOTS

Bei der Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich der Partner, den Preis für das gewählte Angebot innerhalb von 15 Tagen nach dem gewünschten Vertragsdatum zu bezahlen. Dieser Preis beinhaltet die Anzahl der Anfragen gemäss dem gewählten Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Darüber hinaus behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Akte an ein Inkassounternehmen weiterzugeben, wodurch dem Partner zusätzliche Kosten entstehen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen behält sich die Gesellschaft das Recht vor, das gesamte gewählte Paket einzufordern, wenn eine der Raten nicht innerhalb von 15 Tagen bezahlt wird.

C4  LAUFZEIT

Der Vertrag wird für die im Partnerschaftsvertrag definierte befristete Laufzeit oder bis die vereinbarte Anzahl Credits aufgebraucht wurde, abgeschlossen. 

Es gilt Ziffer C1.

C5  KÜNDIGUNG

Der Partner ist jederzeit zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Gesamtbetrag des gewählten Angebots wird von der Gesellschaft einbehalten. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung ist der Partner verpflichtet alle Teilzahlungen des gewählten Angebots zu begleichen.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gebühren, die der Partner für das gewählte Angebot gezahlt hat, werden ihm anteilig unter Berücksichtigung der bereits übermittelten Anfragen erstattet.

Die Gesellschaft ist ferner aus wichtigem Grund zur Kündigung berechtigt; es gelten die in Ziffer B9 genannten Gründe sinngemäss. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund werden die mit dem gewählten Angebot verbundenen Gebühren von der Gesellschaft einbehalten.

Es gilt Ziffer A11.

C6  WECHSEL IN EIN ABONNEMENT

Der Partner kann jederzeit in ein Abonnement nach Teil B wechseln. Mit der Aktivierung des Abonnements endet der Credit-Vertrag. Nicht verbrauchte Credits werden nach den im Zeitpunkt des Wechsels geltenden Konditionen als entgeltfreie Zeit oder als Rabatt auf das Abonnement angerechnet; darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ein Wechsel setzt voraus, dass aus dem Credit-Vertrag keine offenen Forderungen bestehen.

Zwischen dem Wechsel und der Aktivierung des Abonnements erhält der Partner keine Anfragen.

GELTUNG UND FASSUNG

Diese Nutzungsbedingungen treten am 17. August 2026 in Kraft und ersetzen die Fassung vom 31. Oktober 2025. Gegenüber Partnern mit einem vor diesem Datum geschlossenen Vertrag gelten sie ab dem 24. September 2026. 

Sie liegen in deutscher, französischer und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung verbindlich.

Für Makler

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NUTZUNGSBEDINGUNGEN

VORWORT

Houzy AG (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) ist Betreiber der Webseite www.houzy.ch (nachfolgend "Webseite" genannt), einer Plattform zur Zusammenführung von Unternehmen aus verschiedenen Branchen (nachfolgend "Partner" genannt) und potenziellen Kunden (nachfolgend "Kunde(n)" genannt), die Offertanfragen (nachfolgend "Anfrage(n)" genannt) auf der Plattform anfordern.

Ziel der Webseite ist es, den Partnern positive Anreize zu bieten, damit sie den Kunden kostenlos wettbewerbsfähige Offerten unterbreiten, die sich auf ihre Geschäftstätigkeit beziehen. So kann jeder Kunde aus den eingegangenen Offerten diejenige wählen, die am besten zu seinen Anforderungen passt.

Mit der Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrags erklären sich die Parteien einverstanden, an diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein.

RECHTE UND PFLICHTEN DES PARTNERS

Vorbehaltlich der Einhaltung des Vertrags und der Bezahlung der Gebühren durch den Partner gewährt die Gesellschaft dem Partner während der Vertragslaufzeit eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz zur Nutzung der Plattform für die im Vertrag festgelegten Zwecke.

Die Verwendung der Plattform durch den Partner unterliegt den folgenden Bestimmungen:

  • Die Plattform darf nur für den im Vertrag festgelegten Zweck verwendet werden;
  • Die Plattform darf nur von Mitarbeitern, Agenten und Unterauftragnehmern des Partners verwendet werden und der Partner darf insbesondere keine Unterlizenzen vergeben.

Dem Partner ist es nicht erlaubt

  • die Plattform oder Teile davon zu kopieren oder reproduzieren, unterzulizenzieren, zu modifizieren, abzuändern, anzupassen, zu bearbeiten oder abgeleitete Werke davon zu erstellen, rückzuentwickeln oder zu dekompilieren;
  • die Plattform anders als in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Gesellschaft zu verwenden;
  • die Plattform auf irgendeine Weise zu verwenden, die rechtswidrig, illegal, betrügerisch oder schädlich ist; oder
  • die Plattform in einer Weise zu verwenden, die eine Beschädigung der Plattform oder Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der Plattform oder eines Bereichs verursacht oder verursachen kann.

Der Partner unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen über seinen Account auf die Plattform zugreifen können.  

VERTRAGSGEGENSTAND / DIENSTLEISTUNGEN DER GESELLSCHAFT

Die Gesellschaft betreibt eine Plattform und gewährt dem Partner Zugriff, damit dieser die Plattform nutzen kann.

Während der Vertragslaufzeit überwacht die Gesellschaft kontinuierlich die Funktionalität der Plattform und behebt Fehler, soweit dies technisch möglich ist.

Nach der Bezahlung der Rechnung erhält der Partner eine bestimmte Anzahl von Anfragen, die den Auswahlkriterien entsprechen. Die Gesellschaft legt die Anzahl Leads, die pro Anfrage abgebucht werden, anhand mehrerer interner Kriterien nach eigenem Ermessen fest (Projektumfang, Anzahl Partner pro Anfrage und sonstige Kriterien). In jedem Fall übernimmt die Gesellschaft weder eine Garantie für den Zeitraum, in dem die entsprechende Anzahl Anfragen eingeht und der Abzug der Leads für das gewählte Angebot erfolgt, noch für das Ergebnis, das aus diesen Offertanfragen resultiert. Die Gesellschaft legt die maximale Anzahl Partner, die mit dem Kunden Kontakt aufnehmen dürfen, nach eigenem Ermessen fest. Die Partner sollten daher möglichst schnell reagieren und eine wettbewerbsfähige Offerte unterbreiten.

Die von der Gesellschaft betriebene Plattform ermöglich es potenzielle Kunden an Partner zu vermitteln. Für das Zustandekommen eines Vertrags zwischen Partner und Kunde, dessen Durchführung sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten liegen in der alleinigen Verantwortung des Partners und des Kunden.

VERGÜTUNGSMODELLE

Der Partner kann sich gemäss dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Plattformangebot zwischen folgenden drei Vergütungsmodellen entscheiden:

  1. Vergütungsmodell ohne Provisionsanteil: Die Parteien vereinbaren eine feste Vergütung ohne zusätzlichen Provisionsanspruch der Gesellschaft.
  2. Vergütungsmodell mit Provisionsanteil: Neben einer festen Vergütung erhält die Gesellschaft einen vertraglich festgelegten Provisionsanteil am vom Partner über die Plattform generierten Umsatz.
  3. Vergütungsmodell auf reiner Provisionsbasis („Nur Provision“): In diesem Modell entfällt der Leadpreis vollständig. Der Partner verpflichtet sich, der Gesellschaft die im Vertrag festgelegte Provision auf den durch Houzy vermittelten Abschluss zu entrichten. Der Vertrag ist unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Abschlüsse, die aus während der Laufzeit vermittelten Leads resultieren, sind auch nach Vertragsende provisionspflichtig.

Meldepflicht und Provisionsabrechnung (bei den Modellen 2 & 3 mit Provisionsanteil)

1. Meldepflicht des Partners:

Der Partner verpflichtet sich, die Gesellschaft innerhalb von maximal 30 Werktagen nach Abschluss eines durch Houzy vermittelten Geschäfts schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Als Nachweis gilt eine einfache Mitteilung mit Angaben zum Kunden, Abschlussdatum und Vertragswert.

2. Vertrauensbasierte Zusammenarbeit:

Die Abrechnung der Provision erfolgt auf Basis der vom Partner gemeldeten Abschlüsse. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Überprüfungen durchzuführen, um die Richtigkeit der Angaben zu verifizieren. Der Partner verpflichtet sich im Rahmen einer solchen Überprüfung zur Mitwirkung und Offenlegung der notwendigen Informationen und Dokumente. 

3. Sanktionsregelung bei Verletzung der Meldepflicht:

Wird ein durch Houzy vermittelter Abschluss nicht oder verspätet gemeldet, ist die Gesellschaft berechtigt, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von CHF 10'000 pro nicht gemeldeten Abschluss zu erheben oder eine Provision in doppelter Höhe des regulären Provisionssatzes geltend zu machen. Die Wahl der Sanktionsart obliegt der Gesellschaft. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

4. Verjährung und Nachverfolgung:

Die Gesellschaft ist berechtigt, Provisionen für nicht gemeldete, aber nachweislich vermittelte Abschlüsse innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von fünf (5) Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Gesellschaft vom Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Vertrags Kenntnis erlangt hat oder bei pflichtgemässer Sorgfalt hätte erlangen müssen.

ZAHLUNG DER RECHNUNG

Bei der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags verpflichtet sich der Partner, den Preis für das gewählte Angebot innerhalb von 15 Tagen nach dem gewünschten Vertragsdatum zu bezahlen. Dieser Preis beinhaltet die Anzahl der Anfragen gemäß dem gewählten Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, kann die Gesellschaft dem Partner Zinsen in der Höhe von 5% pro Jahr auf den überfälligen Betrag in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Akte an ein Inkassounternehmen weiterzugeben, wodurch dem Partner zusätzliche Kosten entstehen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen behält sich die Gesellschaft das Recht vor, das gesamte gewählte Paket einzufordern, wenn eine der Raten nicht innerhalb von 15 Tagen bezahlt wird.

PLATZIERUNG ALS PARTNER

Der Partner kann sich gemäss dem im Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Plattformangebot und zu den vertraglich vereinbarten Konditionen als Premium Partner im Werbefeld der Plattform platzieren lassen. Die Platzierung erfolgt für die im Partnervertrag festgelegte, befristete Dauer und ist auf bestimmte Regionen und/oder Bezirke beschränkt, die von der Gesellschaft in angemessener Weise definiert werden. 

VERTRAGSLAUFZEIT UND ERNEUERUNG DES ANGEBOTS

Der Vertrag wird für die im Partnerschaftsvertrag definierte befristete Laufzeit oder bis die vereinbarte Anzahl Leads aufgebraucht wurde, abgeschlossen. Sobald die Anzahl Leads für das gewählte Angebot aufgebraucht ist, kann der Partner unverbindlich und in Absprache mit der Gesellschaft ein neues Angebot wählen (dieses kann entweder identisch mit dem ersten Angebot sein oder sich von diesem unterscheiden). Die Gesellschaft sendet dem Partner dann eine neue Rechnung für das gewählte Angebot. Ohne gesonderte Benachrichtigung akzeptiert der Partner mit der Begleichung der neuen Rechnung die Nutzungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Zahlung unter www.houzy.ch/business/agb abgerufen werden können. 

ABLAUF DER OFFERTAUSSCHREIBUNGEN

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Offertanfragen der Kunden nach ihrem eigenen Auswahlsystem an die Partner weiterzuleiten.

Die Gesellschaft schliesst jedwede Haftung für den Fall aus, dass kein Vertrag zwischen dem Partner, der die Offertausschreibung erhalten hat, und dem oder den Kunden zustande kommt. Auch übernimmt die Gesellschaft keine Haftung für Rechtsstreitigkeiten jedweder Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, der mit dem Kunden geschlossen wurde, insbesondere im Hinblick auf den Vertragsschluss, die Erfüllung, Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des besagten Vertrags. Der Partner hat keine Erfolgsgarantie. Er allein ist für den Erfolg der Bearbeitung der Anfragen verantwortlich, die von der Gesellschaft an ihn übermittelt werden.

Der Partner ist nicht berechtigt, Bestandteile der Webseite oder Kundendaten an Dritte weiterzuveräußern, weiterzugeben oder zu vermarkten. 

GEISTIGES EIGENTUM

Dem Partner wird kein Eigentum an der Plattform oder den Kundendaten übertragen. Diese bleiben im alleinigen Eigentum der Gesellschaft. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Plattform und die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen sind im Verhältnis zwischen den Parteien das ausschließliche Eigentum der Gesellschaft. 

KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

Kündigung durch den Partner

Der Partner ist jederzeit zur Kündigung des vorliegenden Vertrags berechtigt. Der Gesamtbetrag des gewählten Angebots wird von der Gesellschaft einbehalten. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung ist der Partner verpflichtet alle Teilzahlungen des gewählten Angebots zu begleichen.

Kündigung durch die Gesellschaft ohne Angabe von Gründen

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den vorliegenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gebühren, die der Partner für das gewählte Angebot gezahlt hat, werden ihm anteilig unter Berücksichtigung der bereits übermittelten Anfragen erstattet.

Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund

Die Gesellschaft ist in folgenden Fällen jederzeit zur Kündigung des vorliegenden Vertrags berechtigt:

  • der Partner verstösst gegen den vorliegenden Vertrag;
  • es liegen Beschwerden des Kunden aufgrund von mangelnder Professionalität des Partners vor;
  • die Gesellschaft hat Grund zur Annahme, dass der Partner die Webseite nutzt, um gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter zu verstossen, zu betrügen oder, dass das Benutzerkonto des Partners von einem Dritten auf betrügerische Weise genutzt wird;
  • der Partner bezahlt seine Rechnung erst, nachdem die Gesellschaft rechtliche Schritte eingeleitet hat, um die Begleichung der Rechnung zu erwirken. Der vom Partner gezahlte Betrag wird dann NUR zur Begleichung der Inkassokosten und der bereits geleisteten Arbeiten zur Erstellung des Partnerkontos genutzt.

Im Falle einer Kündigung des vorliegenden Vertrags aus wichtigem Grund werden die mit dem gewählten Angebot verbunden Gebühren von der Gesellschaft einbehalten.

Kündigungsfolgen

Ab der Kündigung des vorliegenden Vertrags hat der Partner jedwede Nutzung der Webseite und ihrer Bestandteile unverzüglich einzustellen, und er erhält keine E-Mails mehr.

AUSWIRKUNGEN DER BEENDIGUNG

Mit der Beendigung des Vertrags treten alle Bestimmungen dieses Vertrags ausser Kraft, mit der Ausnahme der Bestimmungen über das geistige Eigentum und die Vertraulichkeit. Die Kündigung der Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufenen Verbindlichkeiten und Rechte einer der Parteien. 

GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Keine Garantie

Die Webseite und ihre Bestandteile werden «im Ist-Zustand» bereitgestellt. Die Gesellschaft übernimmt keine Garantie für die Qualität oder die Leistung. Ausserdem garantiert die Gesellschaft nicht, dass die Webseite und ihre Bestandteile immer verfügbar oder fehlerfrei sind. Die Gesellschaft übernimmt keine Garantie für Verbindungen oder Übertragungen über das Internet.

Keine Haftung

Der Partner anerkennt und akzeptiert, dass die Gesellschaft keine Haftung für die Nutzung der Webseite durch den Partner übernimmt.

Haftungsbeschränkung

Die Gesellschaft übernimmt gegenüber dem Partner weder im Rahmen eines Vertrags noch verschuldensunabhängig eine Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite aufgrund von:

  • direkten oder indirekten Schäden, besonderen Schäden, Folgeschäden oder immateriellen Schäden,
  • Ertragsausfällen, entgangenen Aufträgen, einem Verlust von tatsächlichen oder erwarteten Gewinnen, Einkommen, Nutzungen oder Einsparungen, entgangenen Geschäften oder einem Imageverlust der Marke,
  • dem Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Datenbanken
  • Schäden, die auf eine Verfälschung von Daten zurückzuführen sind. Legt ein Dritter Beschwerde ein oder erhebt er Klage gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit/aufgrund:
  • einer Vertragsverletzung durch den Partner,
  • eines Verstosses des Partners gegen Gesetze oder Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite gelten,
  • eines Verstosses des Partners gegen Rechte Dritter (einschliesslich geistiger Eigentumsrechte) im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite, so verpflichtet sich der Partner, die Gesellschaft zu verteidigen und von sämtlichen Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben jedweder Art (einschliesslich Anwaltshonoraren und angemessener Kosten) schadlos zu halten, die mit einer solchen Beschwerde oder Klage zusammenhängen.
  • Verluste oder Unterbrüche der Erreichbarkeit der Plattform, die sich aus einem Ereignis höherer Gewalt ergeben, bzw. die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt (einschliesslich z.B. Ausfälle oder Probleme des Internets, Hackerangriffe, Stromausfälle, Arbeitskonflikte, die Drittpersonen betreffen, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Unruhen, Kriege usw.) und die betroffene Partei durch die Ausübung angemessener Sorgfalt nicht verhindern konnte.

Der Partner nimmt zu Kenntnis, dass

  • eine Plattform nie völlig frei von Mängeln und Fehlern ist und die Gesellschaft keine Garantie oder Zusicherung abgibt, dass die Plattform völlig frei von solchen Mängeln und (Programm-)Fehlern sein wird
  • eine Plattform nie völlig frei von Sicherheitslücken ist und vorbehaltlich der anderen Bestimmungen des Vertrags die Gesellschaft keine Garantie oder Zusicherung abgibt, dass die Plattform völlig sicher ist. 

DATENSCHUTZ

Die Gesellschaft und der Partner halten die geltenden Datenschutzbestimmungen in Bezug auf die Bearbeitung von Personendaten ein.

Der Partner garantiert, dass er das Recht hat, alle Daten offenzulegen, die durch geltende Datenschutzbestimmungen geschützt sind und die er der Gesellschaft im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag tatsächlich offenlegt.

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Gerichtsstand ist Zürich (ZH).

Stand 31.10.2025

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